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 Betreff des Beitrags: Wichtiger Hinweis für Beiträge in dieser Kategorie
BeitragVerfasst: Fr 14. Nov 2008, 14:20 

Administrator

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Registriert: Mo 8. Sep 2008, 13:32
Beiträge: 3467
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Land: Deutschland

Dieser Hinweis gilt nur für die Kategorie: "Ferienhaus / Ferienhäuser"

Möchtest Du Erfahrungen, Meinungen, Bilder oder besondere Informationen zu einem speziellem Ferienhaus bekommen?

Oder magst Du gern über einen Ferienhausaufenthalt berichten?

In dieser Kategorie kannst Du deine Anfrage oder deinen Bericht einstellen.

Urteile, Meinungen, Kritiken und Bewertungen zu einem Ferienhaus:

Damit Ferienhauskritiken nicht zu juristischen Problemen für den Betreiber des Portals und den Verfasser der Kritik führen, müssen einige Punkte beachtet werden.

Bitte benutze diese Kategorie nicht dazu, Gesamtkritiken über einen Anbieter zu verfassen (z.B.: Anbieter XY ist viel zu teuer...) Hier geht es nur um einzelne Ferienhäuser.

Werturteile:

Ferienhauskritiken müssen als subjektive Meinungen sog. "Werturteile" verfasst werden.
Diese fallen unter die freie Meinungsäußerung und sind juristisch unbedenklich.

Zum Beispiel:
"Mir persönlich hat die Einrichtung nicht gefallen", "Das Wohnzimmer fand ich nicht sehr gemütlich eingerichtet" oder "Ich fand das Haus war zu weit vom Strand entfernt".

Werturteile sollten keine Beleidigungen oder persönliche Herabsetzungen enthalten.

Zum Beispiel:
"Der Vermieter ist ein Betrüger / Abzocker", "Das Service-Team ist dumm"


Tatsachenbehauptungen:

Zum Beispiel: "Das Haus war komplett verdreckt", "Das Badezimmmer schimmelig".

Solche Behauptungen müssen gegebenfalls bewiesen werden. Der Verfasser muss seine Behauptung belegen/beweisen können (durch Fotos, Zeugenbestätigungen).

Gegebenenfalls muss mit juristischen Schritten (Abmahnungen etc.) gerechnet werden, wenn diese Aussagen nicht bestätigt werden können oder es sich um Falschaussagen handelt.


Achtung:
Eine Tatsachenbehauptung wird aber nicht grundsätzlich schon dadurch zu einem Werturteil, daß man "meiner Meinung nach..." davor schreibt.

Eine Tatsachenbehauptung "Das Haus war komplett verdreckt" wird also nicht dadurch grundsätzlich (beweisfrei) zulässig, daß man schreibt "Meiner Ansicht nach war das Haus komplett verdreckt". Dadurch wird kein Werturteil daraus ("Das Schmutzniveau war mir entschieden zu hoch" wäre eines).

Kritiken sind in dieser Kategorie NUR als Werturteile erlaubt, da Tatsachenbehauptungen juristisch sehr schnell zu Problemen für den Betreiber und Verfasser führen können.




Hier die Beispiel-Maske (siehe auch: Klick)

Betreff: Ort, Straße und Hausnummer
1. Gebiet/ Ort:
2. Lage :
3. Link:
4. Zeitraum:
5. Preis / Woche:
6. Nebenkosten / Strom:
7. Beurteilung:

_________________
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