Einfuhr von Feuerwerkskörpern nach Dänemark ist verboten
Knallkörper, Silvesterfeuerwerk (fyrværkeri), Raketen, Böller oder Schreckschusspistolen dürfen von Urlaubern nicht nach Dänemark eingeführt werden. Besonders in der Winterzeit wird der deutsch-dänische Grenzverkehr vermehrt auf die unerlaubte Einfuhr von Feuerwerkskörpern kontrolliert.
Wer im Dänemarkurlaub die „Bösen Geister“ zu Silvester vertreiben möchte, kann natürlich auch dort Raketen und Feuerwerksbatterien kaufen.
Der Verkauf ist in Dänemark vom 1. bis 31. Dezember zugelassen. Wie auch in Deutschland gibt es in der Zeit in den Discountern, Baumärkten und vielen weiteren Geschäften verschiedene Feuerwerkskörper, die sich preislich nur wenig von den deutschen Angeboten unterscheiden, zu kaufen (fyrværkerisalg). Als Beispiel: 6 einfache Silvesterraketen kosten 49,95 DKK / ca. 6,72 Euro (Discounterpreis, Angebot 2011).
In Dänemark wird streng auf die Einhaltung folgender Regeln im Umgang mit Feuerwerkskörpern geachtet:
- Feuerwerkskörper dürfen in Dänemark nur vom 1. bis 31. Dezember verkauft werden. - Feuerwerkskörper dürfen in Dänemark nur vom 1. Dezember bis 5. Januar gezündet werden. - Nur in Dänemark zugelassene Feuerwerkskörper dürfen verwendet werden (nähere Informationen) der Import ist streng verboten. - Privatpersonen dürfen nur Feuerwerkskörper mit insgesamt 5 kg NEM* transportiern. Und maximal 5 kg NEM* dürfen zuhause in DK aufbewahrt werden.
Darf ich als Urlauber in meinem Ferienort zu Silvester Raketen anzünden?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. In einigen Sommerhausgebieten ist das Abfeuern von Raketen nicht erlaubt. Hauptgrund ist die hohe Brandgefahr der Ferien- insbesondere der Reetdachhäuser. Nähere informationen gibt es bei den örtlichen Touristeninformationen oder Ferienhausvermittlern.